Aufgrund einiger Nachfragen möchten wir nochmal daran erinnern: Seit dem 1. Januar 2016 dürfen Prüfingenieure für Standsicherheit die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes (EnEV / EEWärmeGV) nicht mehr überprüfen. Die weitere Prüftätigkeit von Wärmeschutznachweisen durch die pb+ Ingenieurgruppe AG ist jedoch inzwischen nach einer Übergangszeit durch pb+ Mitarbeiter Jens Heinemann M.Sc. […]

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