pb+ im Mai 2018 erneut zertifiziert nach DIN EN 1090

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pb+ im Mai 2018 erneut zertifiziert nach DIN EN 1090

pb+ im Mai 2018 erneut zertifiziert nach DIN EN 1090

Qualitätssignal für Auftraggeber und Erleichterung für Bauteilhersteller

Nach der ersten Zertifizierung 2015 hat die GSI-Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH, der pb+ Ingenieurgruppe AG am 12. Mai 2018 erneut bescheinigt, dass sie die Vorgaben der DIN EN 1090 für Stahl- und Aluminiumtragwerke bis zur EXC 4 erfüllt. Dies gilt für alle Tätigkeiten der Bemessung (Tragwerksplanung) und der zugehörigen Fertigungsunterlagen. Als verantwortliche Aufsichtsperson fungiert pb+ Vorstandsmitglied Dr.-Ing. Jens Ritter, seine Vertreter sind Vorstandsmitglied Dr.-Ing. Manfred Arend und Prokurist Dipl.-Ing. Marko Nitsche.

Qualitätsgewissheit für Bauherren, Arbeitserleichterung für Bauteilproduzenten
pb+ gehört damit seit 2015 zu den ersten Ingenieurbüros, die eine umfassende normkonforme Planungsleistung im Stahl- und Aluminiumbau anbieten. Auftraggeber erhalten dadurch die Gewissheit, dass die normgerechte Qualität von der Produkterzeugung bis zur Bemessung von vornherein abgesichert ist. Hersteller profitieren von einer Entlastung in der Zusammenarbeit durch den Wegfall einer Kontrolle der Bemessungsqualität.

Hintergrund
Die Ausführung von tragenden Stahl- und Aluminiumbauteilen erfordert prinzipiell vom Hersteller die Einhaltung der Anforderungen nach der Normenreihe EN 1090. Hierzu benötigt der Hersteller eine zertifizierbare werkseigene Produktionskontrolle (WPK) nach EN 1090-1, die die Anforderung an die jeweilige Ausführungsklasse (EXC) berücksichtigt. Darüber hinaus muss der Produzent auch bei den beteiligten Tragwerksplanern sicherstellen, dass die Bemessung der erforderlichen Norm entspricht. Durch die separate Zertifizierung von pb+ nach DIN EN 1090 können die Hersteller auf diese zusätzliche Kontrolle verzichten.

Ab dem 01.07.2014 dürfen innerhalb der Europäischen Union nur noch tragende Bauteile aus Stahl bzw. Aluminium in Verkehr gebracht werden, die mit einer CE-Kennzeichnung versehen wurden. Fehlt diese, drohen im Schadensfall mitunter rechtliche Konsequenzen!

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