Fachveranstaltungen
Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Ingenieurkammer Bremen
Letzte Aktualisierung: 08.07.2024
Zusätzliche Hinweise zu den Veranstaltungen finden Sie unter: www.ikhb.de
(dort jeweils über Link “Veranstaltungen”/"Fort-und Weiterbildung Bremen-Niedersachsen")
oder direkt über www.fortbilder.de
Weitere Veranstaltungen
Gebäudetyp-e und „Bauturbo“: Die Novelle der BremLBO 2024
Architektenkammer Bremen / Ingenieurkammer Bremen
Geeren 41/43
28195 Bremen
Inhalte
Ausgebucht! Bitte nutzen Sie den Wiederholungstermin am Donnerstag, 15.08.2024, 17-18.30 Uhr:
Der Bremer Senat hat auf seiner Sitzung am 14. Mai 2024 einer Novelle der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) zugestimmt. Das After-Work-Seminar stellt die wesentlichen Inhalte der LBO-Novelle 2024 vor. Neuerungen betreffen insbesondere die Vereinfachung der Verfahrenswege (Stichwort „Bauturbo“) sowie die Einführung des von den Architektenkammern vorgeschlagenen neuen „Gebäudetyp-e“, der im Einzelfall eine Lockerung von baulichen Auflagen ermöglicht. Die Eckpunkte im Einzelnen:
- EU-rechtskonforme Anpassung der Anforderungen an die Bauvorlageberechtigung wg. Vertragsverletzungsverfahren 2018/2291 KOM gegen DEU
- Fortsetzung der Digitalisierung der bauaufsichtlichen Verfahren
- Überführung des Begrünungsortsgesetzes für die Stadtgemeinde Bremen vom 28.03.2023 (Brem.GBl. S. 282) in die BremLBO
- Verknüpfungen zum Bremischen Solargesetz vom 2. Mai 2023 (Brem.GBl.S. 443)
- Anpassungen der Vorschriften zum Barrierefreien Bauen
- Erweiterung des Katalogs der verfahrensfreien Vorhaben in § 61 Absatz 1
- Anpassungen an die MBO-Fortschreibungen 2022 / 2023 und Umsetzung der MPK-Beschlüsse zum Bund-Länder „Bauturbo“
- Einführung einer Experimentierklausel für den neuen Gebäudetyp-e
- Kleinere verfahrensrechtliche Anpassungen
Mobilitätsmanagement nach MobBauOG - Teil 3 (Lehrgang in 4 Modulen)
Architektenkammer Bremen / Ingenieurkammer Bremen
Geeren 41/43
28195 Bremen
Inhalte
Gute Fahrabstellanlagen sind essentiell, um Mieter:innen, Käufer:innen und Kund:innen das Radfahren zu ermöglichen und die Mobilitätswende zu unterstützen – auch im Neubau. Aber was sind „gute“ Fahrradabstellanlagen, welche Möglichkeiten gibt es im Bremer Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz (MobBauOG) Fahrradabstellanlagen einzurichten und welche Anforderungen hat die Behörde daran? Das erfahren die Teilnehmer:innen in der Theorie. Im Praxisteil erleben die Teilnehmer:innen einen „hands on“ Umgang mit verschiedenen Fahrradtypen inkl. Lastenräder und Abstellmöglichkeiten.
Voraussetzung für die Teilnahme an Modul 2-4 des Lehrgangs ist die Teilnahme an Modul 1 oder an einem der Einführungsseminare zum Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz, die jeweils vor den einzelnen Modulen angeboten werden (die Termine stehen in Kürze online).
Die Veranstaltung ist Teil einer EU-geförderten Fortbildungsreihe der Freien Hansestadt Bremen im Rahmen des „SHARE-NorthSquared“ Projekts und wird daher gebührenfrei angeboten.
Vorträge mit Exkursion
Programm:
10:00 Uhr Begrüßung
10:15 Uhr Fahrradabstellanlagen - Welche Formen gibt es und wofür eignen sie sich?
11:00 Uhr Interaktive Session: Fahrradabstellanlagen für verschiedene Nutzer:innen. Gibt es eine one-size-fits-all Lösung?
12:00 Uhr Formale Anforderungen an Mobilitätskonzepte mit (zusätzlichem) Fahrradparken nach dem Bremer MobBauOG
12:30 Pause
13:15 Uhr Exkursion: Ausflug zu Best-und Worst-Practice Standort-Beispiele in Bremen, Testen von verschiedenen Lastenradtypen und Fahrradabstellmöglichkeiten
Hinweis: Nach Möglichkeit erfolgt die Exkursion mit dem Fahrrad. Teilnehmer:innen ohne eigenem Fahrrad können bei Anmeldung ein Mietrad reservieren.
Über den Lehrgang:
Mobilitätsmanagement ist die zielorientierte und zielgruppenspezifische Beeinflussung des individuellen Mobilitätsverhaltens. Mobilitätsmanagement betrachtet dabei alle Verkehrsträger gemeinsam und zeigt umweltschonende und zukunftssichere Lösungen auf, mit denen Menschen ihre Wege zurücklegen und tägliche Mobilitätsbedürfnisse befriedigen können. Da jede Immobilie Verkehr - fließenden sowie ruhenden – verursacht, stehen Maßnahmen des Mobilitätsmanagements zur Erfüllung des Stellplatznormbedarfs in der Stadtgemeinde Bremen an erster Stelle, gefolgt von der Herstellung von Kfz-Stellplätzen und erhöhten Anforderungen an die Anzahl und Qualität von Fahrradabstellplätzen. Das Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz (MobBauOG) regelt seit dem 1. Oktober 2022 in der Stadtgemeinde Bremen die Pflicht Maßnahmen des Mobilitätsmanagements sowie Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder herzustellen. Es gilt für den Neubau sowie für Nutzungsänderungen vorhandener Gebäude.
Mit jedem Bauantrag muss ein Mobilitätskonzept mit eingereicht werden. Das Ziel der Mobilitätskonzepte und Maßnahmen des Mobilitätsmanagements ist zu einer Reduzierung des Besitzes und der Nutzung von Kraftfahrzeugen beizutragen und damit einhergehend eine Reduzierung der Nachfrage nach Kfz-Stellplätzen zu erzielen. Die Optionen für die Maßnahmen des Mobilitätsmanagements sind vielfältig.
Aus diesem Grund wird von der Stadtgemeinde Bremen in Kooperation mit der Architektenkammer Bremen eine Fortbildungsreihe zum Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz sowie Maßnahmen des Mobilitätsmanagements angeboten. Diese vierteilige Reihe soll Architekt:innen und Planer:innen vertiefte Kenntnisse für die erfolgreiche und effektive Planung und Umsetzung der verpflichtenden Mobilitätskonzepte verleihen – in der Theorie sowie in der Praxis – und Verständnis wie auch Argumentationsgrundlage für die Umsetzung von Mobilitätsmanagement statt Kfz-Stellplätze liefern. Der Schwerpunkt liegt auf den rechtlichen Grundlagen, dem Carsharing, Fahrradparken und der Kommunikation.
Diese Fortbildungsreihe wird von der Freien Hansestadt Bremen durchgeführt und durch das Interreg Nordseeraum Projekt „SHARE-North Squared: Growing Shared Mobility Exponentially in Housing Developments and Living as a Service“ gefördert. Daher können alle Module gebührenfrei angeboten werden. Das durch die Europäische Union geförderte Projekt befasst sich mit dem Potenzial des „Sharing“ in der Mobilitätsgestaltung und bei Neubaumaßnahmen. Weitere Informationen zu SHARE-North Squared sind verfügbar unter www.sharenorth2.eu
Weiterer Termin:
Mittwoch, 23.10.2024 - Teil 4: Ohne KOMMUNIKATION läuft's nicht
Gebäudetyp-e und „Bauturbo“: Die Novelle der BremLBO 2024
Architektenkammer Bremen / Ingenieurkammer Bremen
Geeren 41/43
28195 Bremen
Inhalte
Der Bremer Senat hat auf seiner Sitzung am 14. Mai 2024 einer Novelle der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) zugestimmt. Das After-Work-Seminar stellt die wesentlichen Inhalte der LBO-Novelle 2024 vor. Neuerungen betreffen insbesondere die Vereinfachung der Verfahrenswege (Stichwort „Bauturbo“) sowie die Einführung des von den Architektenkammern vorgeschlagenen neuen „Gebäudetyp-e“, der im Einzelfall eine Lockerung von baulichen Auflagen ermöglicht. Die Eckpunkte im Einzelnen:
- EU-rechtskonforme Anpassung der Anforderungen an die Bauvorlageberechtigung wg. Vertragsverletzungsverfahren 2018/2291 KOM gegen DEU
- Fortsetzung der Digitalisierung der bauaufsichtlichen Verfahren
- Überführung des Begrünungsortsgesetzes für die Stadtgemeinde Bremen vom 28.03.2023 (Brem.GBl. S. 282) in die BremLBO
- Verknüpfungen zum Bremischen Solargesetz vom 2. Mai 2023 (Brem.GBl.S. 443)
- Anpassungen der Vorschriften zum Barrierefreien Bauen
- Erweiterung des Katalogs der verfahrensfreien Vorhaben in § 61 Absatz 1
- Anpassungen an die MBO-Fortschreibungen 2022 / 2023 und Umsetzung der MPK-Beschlüsse zum Bund-Länder „Bauturbo“
- Einführung einer Experimentierklausel für den neuen Gebäudetyp-e
- Kleinere verfahrensrechtliche Anpassungen
Kellerinstandsetzung - Feuchtigkeit im Untergeschoss
Architektenkammer Bremen / Ingenieurkammer Bremen
Geeren 41/43
28195 Bremen
Inhalte
Durchfeuchtungen von Mauerwerk und mineralischen Baustoffen gehören zurzeit zu den Problemen der Gebäudeinstandsetzung.
Den Problemen des erhöhten Feuchtegehalts und einer objektspezifischen Versalzung wird in diesem Seminar besprochen. Früher war es nur regional üblich, das Grundmauerwerk abzudichten und das aufgehende Mauerwerk durch horizontale Abdichtungen vor der sogenannten aufsteigenden Mauerfeuchtigkeit zu schützen und deshalb ist das Thema des feuchte- und salzbelasteten und geschädigten Mauerwerks heute ein Dauerbrenner.
Es wird eben bei fast jeder Gebäudeinstandsetzung akut. Gerade jetzt nach dem Hochwasser in den vergangenen Monaten.
Dieses jetzt, insbesondere wenn die Räume im Untergeschoss hochwertig genutzt werden müssen.
Denn nur wenn die Feuchteproblematik zufriedenstellend gelöst ist, kann sinnvoll an das Energieproblem herangegangen werden. Deshalb ist es besonders wichtig, mit Analytik und Gründlichkeit eine objektspezifische Problemlösung durch Kombination verschiedener Instandsetzungsschritte zu planen und durchzuführen. Dieses Seminar soll ein Wegweiser dazu sein.
Seminarinhalte
- Typische Schadensbilder
- Bauzustandserfassung durch Analyse
- Fachgerechte Planung der Instandsetzung
- Objektbeispiel einer Gebäudeinstandsetzung
Präsenzseminar in der Architektenkammer und Ingenieurkammer Bremen.
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