Januar/Februar 2019

Prüfung von Wärmeschutznachweisen durch pb+ weiterhin gewährleistet

Jens Heinemann M.Sc. ist bei pb+ Sachverständiger für energiesparendes Bauen mit Prokura

Aufgrund einiger Nachfragen möchten wir nochmal daran erinnern: Seit dem 1. Januar 2016 dürfen Prüfingenieure für Standsicherheit die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes (EnEV / EEWärmeGV) nicht mehr überprüfen. Die weitere Prüftätigkeit von Wärmeschutznachweisen durch die pb+ Ingenieurgruppe AG ist jedoch inzwischen nach einer Übergangszeit durch pb+ Mitarbeiter Jens Heinemann M.Sc. gewährleistet, der diese Aufgabe seit dem 29. Juni 2017 in leitender Funktion als Prokurist wahrnimmt.

Der mittlerweile siebte Prokurist bei pb+ hatte die Prüfung zum Sachverständigen für energiesparendes Bauen gemäß § 6 der Verordnung zur Durchführung der EnEV und des EEWärmeGV im Land Bremen am 6. Juni 2017 erfolgreich absolviert. Jens Heinemann ist damit berechtigt, die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben für den Senator für Bau und Umwelt durchzuführen und überprüft die öffentlich-rechtlichen bauphysikalischen Nachweise.

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